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CONTAINER FÜR ALLE

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (§§ 56, 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG) stellen wir an unserem Standort in Oberhausen passende Container für Ihre Abfälle im Ruhrgebiet und am Niederrhein zur Verfügung. Dank unserer 40-jährigen Erfahrung verfügen wir über das nötige Know-how für die vorschriftsgemäße und umweltgerechte Entsorgung aller anfallenden Abfälle aus dem gewerblichen oder privaten Bereich.

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Container-Service und Transportdienstleitungen ermöglichen eine fachgerechte Verwertung oder Beseitigung der Abfälle. Dank unseres modernen Fuhrparks können wir Ihnen stets eine optimale Lösung für Ihren Bedarf anbieten. 

Gerne beraten wir Sie sachkompetent und finden gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung für den Transport: Ihr Container für alle Fälle.

Auch wenn sich der Betriebshof des Containerdienstes weiterhin an gewohnter Stelle an unserem Standort in Oberhausen befindet, ist unbedingt zu beachten: Die Disposition und Verwaltung des Containerdienstes wurden am Standort Hünxe gebündelt. Eine Barzahlung von Rechnungsbeträgen am Betriebshof Oberhausen ist daher leider nicht mehr möglich. 

 

UNSER ABFALL-ABC

  • Altholzabfall

    Altholzabfall

    Althölzer, im Fachjargon AI- bis AIII-Hölzer, sind alle Formen von Hölzern, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können. Dazu zählen neben Stammhölzern auch Paletten, Holzvertäfelungen, Holzfußböden, Spanplatten etc.

    Nicht zum Altholz zählen jedoch Hölzer mit Teerpappeanhaftungen, Fensterholz, sog. Palisaden, Bahnschwellen und auch der sog. Jägerzaun. Alle Hölzer, die kesseldruckimprägniert sind, zählen zum Sonderabfall als sog. AIV-Hölzer und müssen gesondert entsorgt werden.

    Altholzabfälle sind u. a.:

    • Balken
    • Bretter
    • Furnierholz
    • Holzkisten
    • Paletten
    • Schnittreste
    • Türen
    • Möbel

    Dazu gehören jedoch nicht:

    • Bahnschwellen
    • Jägerzaun
    • Fensterholz
    • druckimprägnierte Hölzer

    Sie sind Sonderabfall und müssen separat entsorgt werden.
    Auch dazu bieten wir kostengünstige Lösungen an.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie dem Holzsammelcontainer andere Abfallstoffe beiladen, wird dieser Container komplett als gemischte Baustellenabfälle eingestuft.

     

  • Asbestabfälle und Asbestzementabfälle

    Asbestabfälle und Asbestzementabfälle

    Sogenannte fest gebundene Asbestprodukte sind:

    Asbestzement, Eternit-/Welleternitplatten, Fassadenverkleidungen, Blumenkästen, Heizungsverkleidungen, Rohre, Sanitärwände, Lüftungskanäle, bestimmte alte Bodenfliesen (Floor-Flex), Stand-Aschenbecher und ähnliche Materialien. Asbest ist besonders gefährlich (Sonderabfall) und muss verschlossen (verpackt in Big Bags [Kunststoffsäcke] oder in geschlossenen Containern) verladen und transportiert werden.

    Das ist noch zu beachten:

    Bei Vermischungen von Asbest mit anderen Materialien werden diese anderen Materialien automatisch auch zu Asbest. Selbst wenn wir also in einem preisgünstigen Bauschuttcontainer auch nur geringe Mengen Asbest finden, wird damit der gesamte Container zum Asbestcontainer.

  • Baumischabfall

    Baumischabfall

    Baumischabfälle sind Abfallgemische, die sowohl aus mineralischen wie auch aus organischen Bestandteilen bestehen. Es können alle Bestandteile des Bauschutts vorhanden sein, vermischt mit den unten aufgeführten zusätzlichen Stoffen:

    • Bodenaushub
    • Gips, Rigipsteile
    • Glas
    • Gummi
    • Isolier- und Dämmstoffe
    • Kabel
    • Kunststoffe
    • Holz
    • Metalle
    • Papier, Pappe

    Bitte beachten Sie:

    In unsere Container dürfen keine flüssigen Stoffe verladen werden! Schadstoffverunreinigungen oder schadstoffbelastete Stoffe, wie z.B. Eternitplatten (asbesthaltig) oder Lacke und Farben, gehören nicht in den Baumischabfall. Diese Stoffe müssen getrennt entsorgt werden.

  • Bauschutt

    Bauschutt

    Steine und Baustoffe aus Leichtbauweise sind ein häufig eingesetzter Baustoff in der Bauindustrie für Trennwände innerhalb von Gebäuden. Dieser Baustoff ist sehr leicht gegenüber massiven Steinmauern, doch in der Verwertung nicht zu verarbeiten und daher in einer preislich erhöhten Sparte erfasst.

    Bauschutt besteht aus folgenden Stoffen:

    • Dachziegel
    • Fliesen und Kacheln
    • Mauerwerk
    • Mörtel- oder Putzreste
    • reiner Betonabbruch
    • Straßenaufbruch
    • Waschbecken und Kloschüsseln
    • Ziegelsteine

    Ein Container wird sofort zum Baumischabfallcontainer, wenn eine Mischung mit Stoffen, wie z.B. Holz, Rigips, Metall, Kunststoff usw., erfolgt.

    Bitte beachten Sie:

    Abfälle können nur als Bauschutt entsorgt werden und somit für Sie kostengünstig, wenn Sie den Bauschuttcontainer ordnungsgemäß befüllen. Bitte werfen Sie deshalb keine Baumischabfälle (siehe oben) in den Container.

  • Bodenaushub

    Bodenaushub

    • Lehm
    • Steine
    • Tonboden

    Hierunter fällt Erdreich in allen Zusammensetzungen, auch wenn Ziegel oder dergleichen (kleiner 10 %) mit dem Erdreich vermischt sind.

  • Gartenabfälle

    Gartenabfälle

    Zu den Garten- und Parkabfällen gehören:

    • Äste
    • Baum- und Ast-Schredderabfälle
    • Baumstümpfe
    • Grünschnitt
    • Laub
    • Rasenschnitt
    • Wurzeln nach Absprache

    Bitte beachten Sie:

    Wurzeln und Äste dürfen hierbei nur einen maximalen Durchmesser von 20 cm und eine max. Länge von 1 m haben. Es dürfen keine anderen Bestandteile dem Gartenabfall zugeführt werden.

  • Elektroschrott / Elektronikschrott

    Elektroschrott / Elektronikschrott

    Dazu zählen Kühlschränke, Herde, Computer, Monitore, Haushaltskleingeräte (sog. braune und weiße Ware) und anderes.

    Hinweis: Für E-Schrott muss ein eigener Container oder müssen Gitterboxen gestellt werden. Nicht zum Elektroschrott gehören jedoch alte Elektroheizkörper (separate Entsorgung auf Anfrage), soweit diese Asbest enthalten können.

  • Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

    Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

    Es ist sehr wichtig, den Container sortenrein zu befüllen. Durch nicht sortenrein beladene Container entstehen erhebliche Mehrkosten! Der Energieaufwand bei der Produktion von Recyclingpapier ist deutlich geringer (nur ca. ein Drittel) als bei der Herstellung von neuem Papier aus Holz (Frischfaserpapier). Der Verbrauch an Wasser beträgt nur 15 %, die Gewässerbelastung beträgt nur etwa 5 %. Damit leistet das Papierrecycling einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

    Papier, Pappe und Kartonagen dürfen enthalten:

    • Akten
    • Aktenordner aus Pappe (ohne Metallanteile)
    • Briefumschläge
    • Bücher
    • Eierkartons
    • großformatige Um- bzw. Transportverpackungen (bitte zerkleinern)
    • Schreibhefte
    • Kartons
    • Kataloge
    • Pappe
    • Prospekte
    • unbeschichtete Papierverpackungen
    • Verpackungskartonagen
    • Wellpappe
    • Zeitschriften
    • Zeitungen

    Dazu gehören jedoch nicht:

    • beschmutzte Papiere und Pappen (= Restmüll)
    • Essensreste
    • Fotos (= Restmüll)
    • Glas
    • Hygienepapiere, wie z.B. gebrauchte Papiertaschen- u. Papierküchentücher
    • metall-, kunststoff- oder wachsbeschichtete Papiere und Verpackungen
    • Plastik
    • Sonderabfälle jeglicher Materialmischungen verschiedenartige Materialien
    • Styropor (=Sonderabfall, gesondert zu betrachten)
    • Tapeten (= Restmüll)
    • Windeln (= Restmüll)
  • Sperrmüll

    Sperrmüll

    Unter Sperrmüll fallen Abfälle aus Privathaushalten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Menge nicht in die üblichen Müllbehälter entsorgt werden dürfen.

    Zum Sperrmüll gehören:

    • Bettgestelle
    • Bügelbretter
    • Dreiräder und Roller
    • Fahrräder
    • Gardinenstangen
    • Kinderwagen
    • Koffer (ohne Inhalt)
    • Lattenroste
    • Leitern
    • Matratzen
    • Möbel
    • Regale
    • Teppiche und Teppichböden
    • Truhen

    Nicht zum Sperrmüll gehören dagegen:

    Baustellenabfälle, wie z.B. Bauholz, Türen, Fenster, Isoliermaterialien und Zäune, denn zum Sperrmüll gehören nur „bewegliche Gegenstände”, die auch bei einem Umzug mitgenommen werden.

    Für die Entsorgung der Baustellenabfälle und des Bauschutts können Sie einen Container in gewünschter Größe bestellen. Wir beraten Sie gerne. Auch gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), wie z.B. Leuchtstoffröhren und Kfz-Batterien oder Abfälle wie Altreifen, Baum– und Heckenschnitt, gehören nicht zum Sperrmüll.

  • Teerpappe

    Teerpappe

    Teerpappe muss als gefährlicher Sonderabfall gesondert entsorgt werden.
    Bei der Entsorgung ist darauf zu achten, dass die Stücke das Maß 50 cm x 50 cm nicht überschreiten.

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AGB Hermann Nottenkämper GmbH & Co. KG (Tonvermarktung u. Entsorgung)
AGB Nottenkämper Umweltdienste GmbH (Containerdienst)

 

 
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